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Verzicht auf das Gendern im neuen Amtlichen Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung

 

Die Kultusministerkonferenz hat ein neues Amtliches Regelwerk zu den Rechtschreibregeln verabschiedet. Es gilt für Schulen und die öffentliche Verwaltung gleichermaßen. Seit dem 1. Juli 2024 ist das „Amtliche Wörterverzeichnis“ für den deutschen Sprachraum verbindlich, nachdem die zuständigen staatlichen Stellen zugestimmt haben.

 

 

 

Die ewige Diskussion: Gendern oder Nicht-Gendern, das ist hier die Frage

 

Die geschlechtergerechte Schreibung, die im Volksmund als Gendern bekannt ist, war auch im Rat für deutsche Rechtschreibung ein Thema. Der Vorsitzende des Rats, Staatssekretär a. D. Dr. Josef Lange, gab vor einigen Wochen der Schwäbischen Zeitung ein Interview. Hierbei sprach er von einem negativen Einfluss, den das Gendern auf Lesbarkeit, Grammatik und Verständlichkeit eines Textes und der Sprache habe. Schülerinnen und Schüler seien dadurch verunsichert, immerhin gäbe es viele verschiedene Schreibweisen. Gebräuchlich sind derzeit:

 

 

 

- Gender-Stern

 

- Doppelpunkt

 

- Unterstrich

 

- Schrägstrich mit darauffolgendem Bindestrich

 

- doppelte Wortschreibung mit „-in“ für die weibliche Form

 

 

 

Laut Dr. Lange zähle das Gendern mit all seinen Sonderzeichen nicht zum „Kernbestand der deutschen Orthografie“. Er sprach sich dafür aus, dass auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie andere Medien der Empfehlung folgen und künftig auf die Verwendung von Sonderzeichen für das Gendern verzichten sollten. Damit sei eine „Zusammengehörigkeit und Akzeptanz der Berichterstattung“ sicherzustellen.

 

Sämtliche Sonderzeichen für das geschlechterneutrale Schreiben wurden daher nicht in das Amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung aufgenommen, da sie „derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen“ seien.

 

 

 

Auffällig ist, dass in der Praxis der Hochschulen verstärkt eine geschlechterneutrale Schreibung angewendet wird. Dr. Lange gab diesbezüglich zu bedenken, dass Hochschulen und die dort Lehrenden die Verantwortung für die Ausbildung der künftigen Lehrkräfte hätten, die ihrerseits Schülerinnen und Schüler nach dem Amtlichen Regelwerk schreiben lassen müssten. Dieser gesellschaftliche Diskurs solle weiter beobachtet werden. Deutlich offener zeigte sich der Rechtschreibrat gegenüber einer geschlechtersensiblen Sprache, die weder ein Geschlecht anspreche noch die Würde der Menschen antaste. Gängige Beispiele für diese Sprachform sind neben Passivkonstruktionen zum Beispiel:

 

 

 

- Mitarbeitende

 

- Lehrende

 

- Lernende

 

- Fachkräfte

 

- Mitglieder

 

- Studierende

 

 

 

Diese Neuerungen gelten im Amtlichen Regelwerk

 

Das Amtliche Regelwerk gilt in allen Ländern und Regionen mit Deutsch als Amts- und Schulsprache. Darin sind die folgenden Neufassungen, die nach einer Übergangsfrist gelten, zu finden:

 

 

 

- Beschränkung des Stichwortinventars auf die wichtigsten Fragestellungen der Orthografie (Getrennt- und Zusammenschreibung, Groß- und Kleinschreibung)

 

- umfassende Aktualisierung des Wörterverzeichnisses und Aufnahme neuer Fremdwörter (meist aus der englischen Sprache)

 

- Anpassungen und genauere Formulierungen der Rechtschreibregeln im Regelteil

 

- Aufnahme von Schreibvarianten und aktuellen Anwendungsbeispielen

 

- Systematisierung, Vereinfachung und Kürzung des Kapitels zur Zeichensetzung

 

 

 

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die aktuell gültigen Regelungen auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Deren Umsetzung in den Schulen soll spätestens zum Schuljahr 2027/28 erfolgen.

 

 

 

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